BFH - Beschluß vom 15.04.1998
V B 148/97

BFH - Beschluß vom 15.04.1998 (V B 148/97) - DRsp Nr. 1999/1619

BFH, Beschluß vom 15.04.1998 - Aktenzeichen V B 148/97

DRsp Nr. 1999/1619

Gründe:

I. Die Klägerin und Beschwerdegegnerin (Klägerin) --eine GmbH-- verwaltete nach den Feststellungen des Finanzgerichts (FG) mittels eines von ihr entwickelten Computerprogramms ein als sog. Pyramidenspiel ausgestaltetes Systemgewinnspiel. In den "verbindlichen Systemregeln für die Teilnahme an dem Computer-Gewinn-System die jeder Teilnehmer erhielt und durch Unterschrift anerkannte, war geregelt, daß rechtsgeschäftliche Beziehungen innerhalb des Computergewinnsystems nur unter den Teilnehmern und nicht mit der Rechenzentrale entstehen sollten.