BFH - Beschluß vom 15.07.1999
III B 27/98

BFH - Beschluß vom 15.07.1999 (III B 27/98) - DRsp Nr. 1999/9336

BFH, Beschluß vom 15.07.1999 - Aktenzeichen III B 27/98

DRsp Nr. 1999/9336

Gründe:

I. Der Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) bezieht Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Er wurde von dem Antragsgegner und Beschwerdegegner (Finanzamt --FA--) erstmals für die Veranlagungszeiträume 1996 und 1997 (Streitjahre) zur Einkommensteuer veranlagt. Das FA folgte hierbei den Angaben des Antragstellers in den eingereichten Erklärungen. Insbesondere berücksichtigte es die Behinderung des Antragstellers durch Ansatz eines Behinderten-Pauschbetrages als außergewöhnliche Belastung. Die bestandskräftigen Einkommensteuerbescheide für 1996 und 1997 führten zu Steuererstattungen.