I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Beschwerdeführer) begehrt die Zulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts (FG). Er trägt vor, die Rechtsfrage der Möglichkeit der Rückzahlung privater Verbindlichkeiten vor der Rückzahlung von Verbindlichkeiten, die zur Einnahmeerzielung aufgenommen wurden, habe grundsätzliche Bedeutung. Er habe das Ruhen des Verfahrens beantragt, um den Ausgang von beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängiger Klagen zu ähnlichen Sachverhalten abzuwarten, was der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) jedoch abgelehnt habe. In einem weiteren Schreiben hat sich der Beschwerdeführer auf eine zwischenzeitlich geänderte Rechtsprechung des BFH bezogen, ohne diese jedoch näher zu bezeichnen. Die Rechtsprechung gehe "nunmehr in einem Teil der Fälle von einer unterschiedlichen Rückzahlbarkeit der Verbindlichkeiten aus und damit auch von einer zunächst (möglichen) Rückzahlung der privaten Verbindlichkeiten".
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