I.
Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) war für die Jahre 1999 und 2000 zusammen mit ihrem Ehemann zur Einkommensteuer veranlagt worden. Nach einem von beiden Ehegatten beantragten Aufteilungsbescheid entfielen 100 % der festgesetzten Steuern auf den Ehemann. Nachdem der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) festgestellt hatte, dass der Ehemann im Jahre 2003 rund 67 000 EUR auf ein Konto der Klägerin überwiesen hatte, erließ er einen Ergänzungsbescheid, mit dem er die Klägerin gemäß § 278 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO) wegen rückständiger Abgaben in Höhe von 7 957,48 EUR in Anspruch nahm.
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