BFH - Beschluß vom 17.05.2001
IV B 71/00

BFH - Beschluß vom 17.05.2001 (IV B 71/00) - DRsp Nr. 2001/11033

BFH, Beschluß vom 17.05.2001 - Aktenzeichen IV B 71/00

DRsp Nr. 2001/11033

(Arbeitsverhältnis mit Angehörigen Sind das Arbeitsgebiet und der zeitliche Einsatz des Arbeitnehmers nicht in allen Einzelheiten im Arbeitsvertrag festgelegt und hat dieser Hilfstätigkeiten von untergeordneter Bedeutung zum Gegenstand, können für den Nachweis der erbrachten Arbeitsleistung bei einem Arbeitsverhältnis mit nahen Angehörigen Belege erforderlich sein.

Gründe:

1. Von einer Darstellung des Tatbestands wird abgesehen (§ 116 Abs. 5 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung -- FGO -- i.d.F. des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Finanzgerichtsordnung und anderer Gesetze --2.FGOÄndG-- vom 19. Dezember 2000, BGBl I 2000, 1757).

2. Die Beschwerde hat keinen Erfolg.

a) Der geltend gemachte Verfahrensmangel durch Übergehen eines Beweisantrages wurde nicht ordnungsgemäß dargelegt.