BFH - Beschluß vom 17.06.1998
II B 99/97
Fundstellen:
BFH/NV 1998, 1507

BFH - Beschluß vom 17.06.1998 (II B 99/97) - DRsp Nr. 1999/1642

BFH, Beschluß vom 17.06.1998 - Aktenzeichen II B 99/97

DRsp Nr. 1999/1642

Gründe:

I. Die Klägerin und Beschwerdegegnerin (Klägerin) deckte in den Jahren 1983 bis 1987 ihren Fremdkapitalbedarf Über Wechsel.

Dabei schaltete sie die zum selben Konzern gehörende Schwestergesellschaft in der Schweiz, die X-S.A., ein. Diese erstellte in der Schweiz undatierte Eigenwechsel, die auch im Ausland zahlbar waren, und übersandte sie gegen eine geringe Provision der Klägerin. Die Klägerin versah die Wechsel mit Ausstellungs- und Fälligkeitsdaten, um sie bei Bedarf an Banken abzugeben. Die diskontierenden Banken wurden ermächtigt, bei Fälligkeit der Wechsel die Wechselsumme der Klägerin zu belasten.