I. Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit von Abrechnungsbescheiden gemäß § 218 Abs. 2 der Abgabenordnung (
Mit ihrer nach erfolglosem Klageverfahren erhobenen Klage begehrten die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) die Änderung der Abrechnungsbescheide. Zur Begründung führten sie u.a. aus, dass die Einkommensteuerbescheide der Streitjahre nichtig seien und bezüglich sämtlicher Forderungen Zahlungsverjährung eingetreten sei. Des Weiteren seien die für ihre Kinder abgeführten Lohnsteuern anzurechnen, nachdem deren Arbeitsverhältnisse einkommensteuerrechtlich nicht anerkannt worden seien und die entsprechenden Lohnsteueranmeldungen insoweit ihre Wirkung verloren hätten.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|