I. Die Beteiligten streiten darüber, ob der Antragsgegner und Beschwerdegegner (das Bundeszentralamt für Steuern --BZSt--) berechtigt ist, der US-amerikanischen Steuerverwaltung eine sog. Spontanauskunft über Zinseinnahmen (Zinsgutschriften auf einem Darlehenskonto) zu erteilen.
Bei der Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin), einer Kommanditgesellschaft, wurde ein Darlehenskonto zugunsten von X, der Tochter des Firmengründers, geführt. Von X erzielte Veräußerungserlöse aus Beteiligungsverkäufen wurden der Antragstellerin darlehensweise zur Verfügung gestellt. Das Gesamtdarlehen sollte verzinst und die Zinsen sollten dem Konto der X wiederum gutgeschrieben werden.
Die beabsichtigte Auskunft bezieht sich auf Zinsen der Jahre 1993 bis 2001:
Kalenderjahr Zahlungstag Zinsen
1993 31.12.1993 234 955 DM
1994 31.12.1994 248 204 DM
Zwischensumme 1993-1994: 483 159 DM
1995 31.12.1995 269 179 DM
1996 31.12.1996 257 813 DM
1997 31.12.1997 298 641 DM
1998 31.12.1998 319 391 DM
1999 31.12.1999 339 821 DM
2000 31.12.2000 360 391 DM
2001 31.12.2001 362 773 DM
Zwischensumme 1995-2001: 2 208 009 DM
Gesamtbetrag 1993-2001: 2 691 168 DM
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|