I. Geschäftszweck der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), einer GmbH, war im Streitjahr 1997 die Vermietung und Verpachtung eigenen Grundbesitzes und die Grundstücksverwaltung. Außerdem war sie im Streitjahr persönlich haftende Gesellschafterin einer ihrerseits grundstücksverwaltenden KG, die am 30. Juni 1997 aufgelöst wurde.
Abweichend von ihrer Steuererklärung lehnte der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) es ab, der Klägerin die sog. erweiterte Kürzung des Gewerbeertrages gemäß §
Die dagegen gerichtete Klage blieb erfolglos. Das Finanzgericht (FG) sah die Tätigkeit als persönlich haftende Gesellschafterin der KG als begünstigungsschädlich an. Sein Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001,
Ihre Revision stützt die Klägerin auf Verletzung von §
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|