Die Kläger und Beschwerdegegner (Kläger) - zusammenveranlagte Eheleute - haben gegen die Einspruchsentscheidung des Beklagten und Beschwerdeführers (Finanzamt - FA -) hinsichtlich der Einkommensteuerbescheide 1985 bis 1987 bei dem Finanzgericht (FG) Klage erhoben, weil der Klägerin zu Unrecht bestimmte Einkünfte aus Kapitalvermögen zugerechnet worden seien.
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