Nach Erlass eines entsprechend dem erstinstanzlichen Urteil geänderten Investitionszulagenbescheides für 1995 haben die Beteiligten übereinstimmend die Hauptsache für erledigt erklärt. Danach hat der Senat nur noch über die Kosten des gesamten Verfahrens zu entscheiden (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. August 1996 I R 15/96, BFH/NV 1997, 195).
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