I.
Der Kläger, Beschwerdeführer und Rügeführer (Rügeführer) wandte sich vor dem Finanzgericht (FG) dagegen, dass der Beklagte, Beschwerdegegner und Rügegegner (das Finanzamt) einen Bescheid über die Gewährung von Investitionszulage nach §
Mit Beschluss vom 27. Juni 2008 III B 152/07 hat der III. Senat die Beschwerde des Rügeführers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des FG des Landes Sachsen-Anhalt vom 8. Juni 2007 1 K 675/06 als unbegründet zurückgewiesen.
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