Über die mehrfache Einlegung eines Rechtsmittels ist einheitlich zu entscheiden (z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. August 1986 IX B 56/86 BFH/NV 1987, 52, und vom 10. März 1994 IX R 43/90, BFH/NV` 1994, 813, m.w.N.).
Die am 26. September 1997 durch den Steuerberater eingelegte und durch Schriftsatz vom 22. Oktober 1997 begründete Nichtzulassungsbeschwerde der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) ist unzulässig. Daß der Streitwert mehr als 1 000 DM beträgt, ist für die Zulassung der Revision nach der geltenden Rechtslage ohne Bedeutung (vgl. Art.
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