BFH - Beschluss vom 18.04.2008
VII S 3/08 (PKH)

BFH - Beschluss vom 18.04.2008 (VII S 3/08 (PKH)) - DRsp Nr. 2008/12830

BFH, Beschluss vom 18.04.2008 - Aktenzeichen VII S 3/08 (PKH)

DRsp Nr. 2008/12830

Gründe:

I. Laut einer beim Beklagten (Finanzamt --FA--) 2005 eingegangenen Abtretungsanzeige waren dem Antragsteller Umsatzsteuererstattungsansprüche seiner Mutter für die Jahre 1999 bis 2003 abgetreten worden. Gegen diese sich für die Jahre 1999 bis 2002 ergebenden Ansprüche rechnete das FA u.a. mit gegen die Mutter des Antragstellers bestehenden Ansprüchen der Landesjustizkasse A auf. Die nach erfolglosem Einspruchsverfahren gegen die entsprechenden Abrechnungsbescheide erhobene Klage wurde vom Finanzgericht (FG) abgewiesen.