BFH - Beschluss vom 18.10.2007
I B 42/07
Vorinstanzen:
FG Saarland, vom 24.01.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 1 V 1233/05
FG Saarland, vom 24.01.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 1 V 1234/05

BFH - Beschluss vom 18.10.2007 (I B 42/07) - DRsp Nr. 2008/4392

BFH, Beschluss vom 18.10.2007 - Aktenzeichen I B 42/07 - Aktenzeichen I B 43/07

DRsp Nr. 2008/4392

Gründe:

I. Das Finanzgericht (FG) des Saarlands hat mit Beschlüssen vom 24. Januar 2007 1 V 1233/05 und 1 V 1234/05 Anträge der Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) auf Fortsetzung zweier Verfahren betreffend die Abänderung von Beschlüssen über die Aussetzung der Vollziehung (AdV) bestimmter Steuerbescheide des Antragsgegners und Beschwerdegegners (Finanzamt --FA--) zurückgewiesen. Die Beschwerde hat das FG nicht zugelassen. Hiergegen hat die Antragstellerin jeweils Nichtzulassungsbeschwerde erhoben. In den Begründungsschriftsätzen vom 4. Oktober 2007 hat die Antragstellerin die Rechtsbehelfe jeweils als "Anhörungsrüge" bezeichnet und vorgebracht, es habe auf Antragsgegnerseite ein gesetzlicher Beteiligtenwechsel stattgefunden, weil seit Ende 2002 nicht mehr das FA, sondern das Finanzamt X für sie zuständig gewesen sei.