I. Die Antragstellerin und Beschwerdegegnerin (Antragstellerin) spendete im August 1972 der .... (im folgenden: SV) 200.000 DM. Die SV war als begünstigte juristische Person i.S. des § 49 Nr. 3 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) 1955 und des §
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