I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) war Empfänger einer als 23 Paletten mit Schalungsmaterial deklarierten Warensendung, die im Carnet TIR-Verfahren aus Rumänien kommend über Österreich nach Deutschland transportiert worden war. Nachdem die Paletten wenige Tage später von dem Ort, an dem der Kläger sie hatte lagern lassen, wieder abgeholt worden waren, wurden in dem Schalungsmaterial versteckte unversteuerte Zigaretten entdeckt. Gegen den Kläger wurde daraufhin die auf die Zigaretten entfallende Tabaksteuer festgesetzt.
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