Die Beschwerde ist unbegründet.
1. Die Voraussetzungen für eine Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) liegen nicht vor. Dies gilt unabhängig davon, ob sich diese Voraussetzungen für die vor dem 1. Januar 2001 eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde gemäß Art.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|