A. Vorgelegte Rechtsfrage, Sachverhalt und Ausgangsverfahren,Anrufungsbeschluss des III. Senats
I. Vorgelegte Rechtsfrage
Der III. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat durch Beschluss vom 15. März 2012 III R 30/10 (BFHE 237, 421, BStBl II 2012, 661) dem Großen Senat gemäß § 11 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:
Erzielen Prostituierte (sog. Eigenprostitution) Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder sonstige Einkünfte?
II. Sachverhalt und Ausgangsverfahren
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