I. Die Klägerin, Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) hat beim Finanzgericht (FG) beantragt, ihr Prozesskostenhilfe (PKH) für ihren Rechtsstreit gegen das beklagte Finanzamt wegen des von diesem erlassenen Kraftfahrzeugsteuerbescheides zu gewähren. Das FG hat diesen Antrag abgelehnt. Ferner hat es inzwischen die gegen den Kraftfahrzeugsteuerbescheid erhobene Klage abgewiesen. Das Urteil ist rechtskräftig, da die Antragstellerin dagegen kein Rechtsmittel eingelegt hat.
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