BFH - Beschluß vom 20.07.2001
I B 157/00
Fundstellen:
BFH/NV 2002, 34

BFH - Beschluß vom 20.07.2001 (I B 157/00) - DRsp Nr. 2001/15944

BFH, Beschluß vom 20.07.2001 - Aktenzeichen I B 157/00

DRsp Nr. 2001/15944

Gründe:

I. Die Beteiligten streiten über die steuerliche Behandlung von Einkünften, die eine Schweizer Universität aus der Vermietung eines in Deutschland belegenen Grundstücks erzielt hat.

Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist eine Universität und hat ihren Sitz in der Schweiz. Nach dem dortigen Recht ist sie eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit.

Im Jahr 1989 erbte die Klägerin einen Miteigentumsanteil an einem in Deutschland belegenen vermieteten Grundstück. Das hierfür zuständige Finanzamt stellte die Einkünfte der Grundstücksgemeinschaft für die Streitjahre (1990 bis 1995) gesondert und einheitlich fest; die entsprechenden Bescheide wurden bestandskräftig.