I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagte Eheleute. Der Kläger ist Zahnarzt. Bis zum 27. Dezember 1990 war er angestellt. In dieser Zeit betreute er auch nebenberuflich Patienten. Ab August 1990 betrieb der Kläger die Eröffnung einer eigenen Praxis zum 1. Januar 1991.
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