Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) betreiben als Rechtsanwälte gemeinsam eine Praxis und ermitteln ihren Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit durch Einnahmeüberschußrechnung. Nachdem für das Streitjahr 1976 ein Gewinnfeststellungsbescheid erklärungsgemäß ergangen war, führten Ermittlungen des Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt -FA-) zu einer Änderung dieses bestandskräftigen Bescheides. Das FA erfaßte die Einnahmen aus dem Verkauf eines Gebrauchtwagens und erhöhte den Gewinn aus selbständiger Arbeit um 5.000 DM. Auch dieser geänderte Gewinnfeststellungsbescheid vom 1. November 1982 wurde bestandskräftig.
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