BFH - Beschluß vom 21.05.2001
VII B 296/00

BFH - Beschluß vom 21.05.2001 (VII B 296/00) - DRsp Nr. 2001/11056

BFH, Beschluß vom 21.05.2001 - Aktenzeichen VII B 296/00

DRsp Nr. 2001/11056

Gründe:

I. Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit eines Ersuchens auf Vorlage von Unterlagen im Rahmen der Betriebsprüfung (Bp-Anfrage Nr. 35.3) sowie über die Rechtmäßigkeit von Zwangsgeldern, die zur Erzwingung dieses Ersuchens und zur Erzwingung zweier weiterer Auskunftsersuchen (Nrn. 35.1 und 35.2) betreffend eine mögliche Beteiligung der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) an einer Aktiengesellschaft (AG) mit Sitz in der Schweiz vom Beklagten und Beschwerdegegner (Finanzamt --FA--) angedroht und festgesetzt worden sind.