Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin), eine GmbH & Co. KG, befaßt sich mit dem Ankauf, der Modernisierung und der Nutzung von Miethausgrundstücken und erzielt daraus Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die durch Betriebsvermögensvergleich nach § 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ermittelt werden. Mit Bescheid vom 19. September 1988 wurde vom Antragsgegner und Beschwerdegegner (Finanzamt -FA-) ein Verlust in Höhe von ... DM festgestellt. Dagegen richtet sich der Einspruch der Antragstellerin, mit dem Feststellung eines höheren Verlustes begehrt wird; über den Einspruch ist noch nicht entschieden. Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des angefochtenen Feststellungsbescheides wurde vom FA mit Bescheid vom 21. November 1988 zurückgewiesen.
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