BFH - Beschluß vom 21.06.2001
III B 114/00

BFH - Beschluß vom 21.06.2001 (III B 114/00) - DRsp Nr. 2001/13441

BFH, Beschluß vom 21.06.2001 - Aktenzeichen III B 114/00

DRsp Nr. 2001/13441

Gründe:

I. Der Kläger, Antragsteller und Beschwerdeführer (Kläger) betreibt ein landwirtschaftliches Lohnunternehmen. Am 19. September 1995 beantragte er für die im Streitjahr angeschafften abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgüter Investitionszulage, die zunächst antragsgemäß gewährt wurde. Der Bescheid erging gemäß § 164 der Abgabenordnung (AO 1977) unter dem Vorbehalt der Nachprüfung.