I. Der Kläger, Antragsteller und Beschwerdeführer (Kläger) betreibt ein landwirtschaftliches Lohnunternehmen. Am 19. September 1995 beantragte er für die im Streitjahr angeschafften abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgüter Investitionszulage, die zunächst antragsgemäß gewährt wurde. Der Bescheid erging gemäß § 164 der Abgabenordnung (
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