Nach Ergehen des finanzgerichtlichen Urteils und nach Ablauf der Frist für die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde hat der Senat mit Urteil vom 27. Februar 2007 VII R 60/05 (zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt; BFH/NV 2007, 1731) zur rechnerischen Ermittlung der für die Haftungssumme nach §§ 69, 34 f. der Abgabenordnung maßgeblichen Umsatzsteuertilgungsquote --abweichend von der Verwaltungsauffassung-- geurteilt. Allein im Hinblick darauf erscheint die Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung geboten.
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