BFH - Beschluß vom 22.04.1998
XI B 9/95

BFH - Beschluß vom 22.04.1998 (XI B 9/95) - DRsp Nr. 1998/18336

BFH, Beschluß vom 22.04.1998 - Aktenzeichen XI B 9/95

DRsp Nr. 1998/18336

Gründe:

I. Der Beklagte und Beschwerdeführer (das Finanzamt --FA--) hat gegen das ihm am 2. Dezember 1994 zugestellte Urteil des Finanzgerichts (FG) Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision eingelegt. Das Beschwerdeschreiben ist beim FG erst am Dienstag, den 3. Januar 1995 eingegangen.