BFH - Beschluß vom 22.05.1998
IX S 4/98

BFH - Beschluß vom 22.05.1998 (IX S 4/98) - DRsp Nr. 1998/18375

BFH, Beschluß vom 22.05.1998 - Aktenzeichen IX S 4/98

DRsp Nr. 1998/18375

Gründe:

Nachdem der streitige Einkommensteuerbescheid 1986 vom Antragsgegner (Finanzamt --FA--) geändert worden war, beantragten die Antragsteller bei dem für die Hauptsache zuständigen Senat, den bisher bereits ausgesetzten streitigen Betrag "von insgesamt 3 084 DM erneut von der Vollziehung auszusetzen".

Nachdem das FA die Vollziehung antragsgemäß ausgesetzt hat, haben beide Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt.