Die Nichtzulassungsbeschwerde kann keinen Erfolg haben. Die vom Beklagten und Beschwerdeführer (Finanzamt --FA--) aufgeworfene Rechtsfrage, ob ein die Anwendung des § 3 Nr. 9, § 24 Nr. 1 Buchst. a, § 34 Abs. 1, 2 des Einkommensteuergesetzes ausschließendes einheitliches Arbeitsverhältnis besteht, wenn ein bei einer Konzernmutter angestellter Arbeitnehmer auf deren Veranlassung von der Konzernmutter zu einer Tochtergesellschaft wechselt und später --wiederum auf Veranlassung der Konzernmutter-- von der Tochtergesellschaft zur Muttergesellschaft zurück wechselt, ist nicht von grundsätzlicher Bedeutung.
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