Die Beschwerde ist unzulässig.
Die Beschwerde ist bereits deshalb unzulässig, weil die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) sie nicht fristgerecht eingelegt haben. Die Frist für die Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde beträgt gemäß § 115 Abs. 3 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) i.V.m. Art.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|