Der Kläger und Beschwerdegegner (Kläger) betreibt ein Unternehmen, das das Aufstellen von Spielautomaten in Gastwirtschaften und Spielhallen zum Gegenstand hat. Im September 1983 beantragte er beim Beklagten und Beschwerdeführer (Finanzamt -FA-) die Gewährung einer Investitionszulage gemäß §
Der Einspruch blieb ohne Erfolg. Das Finanzgericht (FG) hat der Klage stattgegeben. Seiner Ansicht nach hat der Kläger die Spielautomaten ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt; denn diese Frage sei aus der Sicht des Betriebsinhabers, des Investors, und nicht aus der Sicht des Nutzenden zu beurteilen.
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