A. Anrufungsbeschluß des X. Senats
I. Vorgelegte Rechtsfrage
Der X. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit Beschluß vom 26. Mai 1993 X R 72/90 (BFHE 171, 455, BStBl II 1993, 855) dem Großen Senat folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt: Steht der Standortvorteil, der sich für den Betrieb einer Apotheke aus der Vermietung von Praxisräumen an einen Arzt in benachbarter Lage ergibt, der Bildung einer Rückstellung wegen drohender Verluste aus dem Mietverhältnis entgegen oder mindert dieser Vorteil die Rückstellung?
II. Sachverhalt
Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Apotheker; er ermittelt seinen Gewinn nach § 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Der Kläger betreibt seine Apotheke auf dem ihm gehörenden Grundstück K-Straße 23 in A.
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