I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist eine Grundstücksverwaltungs-GmbH. Anlässlich einer Umsatzsteuersonderprüfung bei der I-AG ergab sich, dass der Geschäftsführer der I-AG zugleich Geschäftsführer der Klägerin war, dass die Klägerin ihren Sitz nicht mehr in L, wie in den Rechnungen an die I-AG angegeben, hatte, sondern diesen nach A verlegt hatte, und dass bisher eine Besteuerung der Klägerin beim Beklagten und Beschwerdegegner (Finanzamt --FA--) noch nicht erfolgt war. Auf Anregung des Prüfers W erließ das FA durch den zuständigen Sachgebietsleiter eine Prüfungsanordnung für die Durchführung einer Umsatzsteuersonderprüfung, zu deren Durchführung der Prüfer W vorgesehen war.
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