BFH - Beschluß vom 24.06.1998
II R 80/97
Fundstellen:
BFH/NV 1998, 1514

BFH - Beschluß vom 24.06.1998 (II R 80/97) - DRsp Nr. 1999/1641

BFH, Beschluß vom 24.06.1998 - Aktenzeichen II R 80/97

DRsp Nr. 1999/1641

Gründe:

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) betreibt die Schiffahrt mit einem Motorschiff. Gesellschafter sind neben zwei Komplementären eine Reihe von Kommanditisten. Einer der Kommanditisten ist die A-GmbH (GmbH).

Im November 1989 erließ der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) zunächst unter Vorbehalt der Nachprüfung gemäß § 164 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO 1977) auf den 1. Januar 1989 einen Bescheid über den Einheitswert des Betriebsvermögens sowie den Wert des begünstigten Betriebsvermögens und teilte die Werte auf die Gesellschafter auf. Nach einer Außenprüfung bei der Klägerin, die sich auch auf die Einheitsbewertung des Betriebsvermögens auf den 1. Januar 1989 bezog, erließ das FA am 24. Oktober 1990 einen gemäß § 164 Abs. 2 AO 1977 geänderten Bescheid über den Einheitswert des Betriebsvermögens sowie den Wert des begünstigten Betriebsvermögens, wobei es die Werte wiederum auf die Gesellschafter verteilte. Den Vorbehalt der Nachprüfung hob es auf. Nach diesem geänderten Bescheid beliefen sich der Einheitswert des Betriebsvermögens der Klägerin auf... DM und der Anteil der GmbH am Einheitswert auf... DM.