A. Anrufungsbeschluß des IV. Senats
I. Vorgelegte Rechtsfrage
Der IV. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit Beschluß vom 12. Oktober 1989 im Revisionsverfahren IV R 5/86 dem Großen Senat folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:
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