I. Der Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) ist ein Verein, der vom Antrags- und Beschwerdegegner (Finanzamt --FA--) für die Jahre 1993 bis 1995 als gemeinnützig und für die Jahre 1999 und 2000 vorläufig als gemeinnützig anerkannt worden ist. Er veranstaltete u.a. in diesen Jahren (Streitjahre) Fortbildungskurse für Mediziner und unterhielt dadurch einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 14 der Abgabenordnung --
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