I. Der in W ansässige Prozessbevollmächtigte der Rügeführer hat in einem Verfahren betreffend die Aussetzung der Vollziehung von Einkommensteuerbescheiden beim Finanzgericht (FG) des Saarlandes Akteneinsicht in sämtliche finanzamtlichen und in alle finanzgerichtlichen Akten sowie Beiakten beantragt und gebeten, diese an seine Kanzlei oder an das nächstgelegene Amtsgericht (AG) zu übersenden. Der Berichterstatter beim FG verfügte am 5. Februar 2007, dass die Gerichtsakten zur Akteneinsicht über das AG W zur Verfügung gestellt würden. Zur Übersendung der Finanzamtsakten und der Akten der Hauptsacheverfahren sehe er sich derzeit mit Blick auf die für den 25. April 2007 anberaumte mündliche Verhandlung außer Stande. Diese Akten könnten aber beim FG eingesehen werden. Hiergegen haben sich die Rügeführer mit ihrer vom 19. Februar 2007 datierenden "Sachaufsichtsbeschwerde" gewandt.
Am 26. Februar 2007 hat der Prozessbevollmächtigte der Rügeführer ausweislich der Ausführungen im Nichtabhilfebeschluss beim FG Akteneinsicht genommen.
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