BFH - Beschluss vom 25.10.2004
VII B 300/03

BFH - Beschluss vom 25.10.2004 (VII B 300/03) - DRsp Nr. 2005/121

BFH, Beschluss vom 25.10.2004 - Aktenzeichen VII B 300/03

DRsp Nr. 2005/121

Gründe:

Nachdem der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) gegen das die Klage abweisende Urteil des Finanzgerichts Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt hatte, wurde über sein Vermögen durch Beschluss des zuständigen Amtsgerichts das Insolvenzverfahren eröffnet. Auf Anfrage der Geschäftsstelle des Senats teilte der Insolvenzverwalter mit, eine Aufnahme des Verfahrens sei nicht beabsichtigt.