Nachdem der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) gegen das die Klage abweisende Urteil des Finanzgerichts Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt hatte, wurde über sein Vermögen durch Beschluss des zuständigen Amtsgerichts das Insolvenzverfahren eröffnet. Auf Anfrage der Geschäftsstelle des Senats teilte der Insolvenzverwalter mit, eine Aufnahme des Verfahrens sei nicht beabsichtigt.
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