I.
Die Beteiligten streiten darüber, ob gegenüber der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) festgesetzte Körperschaftsteuer nach Maßgabe des Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 28. Januar 2005 (BStBl I 2005, 387) erlassen werden muss.
Die Klägerin ist eine GmbH, deren Gesellschafter und Geschäftsführer im Streitjahr (1997) --und ebenso in den Vorjahren-- der 1946 geborene V war. Ein schriftlicher Anstellungsvertrag zwischen der Klägerin und V bestand nicht.
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