BFH - Beschluß vom 26.02.1991 (VII K 7/90) - DRsp Nr. 1996/10996
BFH, Beschluß vom 26.02.1991 - Aktenzeichen VII K 7/90
DRsp Nr. 1996/10996
»Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden gemäßArt. 177 Abs. I und 3 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:"1. Ist die Position 2007 der Kombinierten Nomenklatur dahin auszulegen, daß Fruchtaufstriche, wie in den Gründen beschrieben, mit Zusatz von nichtgelöstem Pektin, ca. 10 Minuten bei 80ø C erhitzt, als ,Konfitüren, durch Kochen hergestellt', anzusehen sind?2. Bei Verneinung von Frage 1:Ist die Position 2008 der Kombinierten Nomenklatur dahin auszulegen, daß die Fruchtaufstriche (1.) von ihr erfaßt werden?"«