I. Das Finanzgericht (FG) hat die Klage abgewiesen, ohne die Revision zuzulassen.
Gegen das mit ordnungsgemäßer Rechtsmittelbelehrung versehene Urteil legte Rechtsanwalt A im Namen der Kläger und Revisionskläger (Kläger) Revision ein. Auf den Hinweis der zuständigen Geschäftsstelle des Bundesfinanzhofs (BFH), daß das FG die Revision nicht zugelassen habe, erklärte er:
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