I. Das Finanzgericht (FG) hat der Klage der Klägerin und Beschwerdegegnerin (Klägerin) gegen den Beklagten und Beschwerdeführer (Finanzamt --FA--) wegen gesonderter und einheitlicher Feststellung 1982 bis 1985 stattgegeben und die Revision zugelassen. Das Urteil wurde dem FA am 26. August 1997 zugestellt. Es legte erst am 7. Oktober 1997 beim FG Revision ein, die mit dem am 24. Oktober 1997 eingegangenen Schriftsatz begründet wurde.
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