Der alleinstehende Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Arzt und war bis Mitte 1989 in A beschäftigt. Seit dem 1. Juli 1989 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für ... der Universität B und später als wissenschaftlicher Assistent tätig. Außerdem übte er seit 1989 eine selbständige Gutachtertätigkeit aus und bereitete seine Habilitation vor.
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