I. 1. Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) ist eine Genossenschaftsbank. Sie legte im Jahre 1993 liquide Mittel in Wertpapieren an. Die Abwicklung des Wertpapiergeschäfts erfolgte im sog. Botenverfahren. Die A Bank war als verwahrende Stelle tätig und führte die auf die Zinserträge der Antragstellerin entfallenden Steuerabzugsbeträge ab. Zum 10. September 1993 nahm die A-Bank zu Lasten der Antragstellerin einen Zinsabschlag in Höhe von 487000 DM vor. Bis zum Jahresende 1993 zeichneten sich weitere Steuerabzugsbeträge in Höhe von 333000 DM ab.
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