BFH - Beschluß vom 27.07.2001
II B 20/01
Fundstellen:
BFH/NV 2002, 70

BFH - Beschluß vom 27.07.2001 (II B 20/01) - DRsp Nr. 2001/15855

BFH, Beschluß vom 27.07.2001 - Aktenzeichen II B 20/01

DRsp Nr. 2001/15855

(Verteilung einzelner Grundstücke unter den Gesellschaftern Werden mehrere Grundstücke einer Personengesellschaft dergestalt auf die einzelnen Gesellschafter übertragen, dass jeder Gesellschafter ein ganzes Grundstück erhält, kann dies nur dann wie die flächenweise Teilung eines einzigen Grundstücks behandelt werden, wenn diese Grundstücke im Gesellschaftsvermögen der Personengesellschaft zu einer wirtschaftlichen Einheit i.S. des § 2 Abs. 3 GrEStG zusammengefasst waren.

Gründe:

I. Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) waren Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die nach ihrer 1992 erfolgten Gründung drei Grundstücke an verschiedenen Stellen der Stadt X erwarb. Mit Vereinbarung vom 30. Juni 1995 setzten sich die Kläger dergestalt auseinander, dass jeder von ihnen eines der Grundstücke zu Alleineigentum erhielt und die Verbindlichkeiten, die zur Finanzierung des Grundstücks aufgenommen worden waren, übernahm. Bei Gründung der GbR waren die Kläger zu gleichen Teilen an ihr beteiligt. Danach hatten sie die Beteiligungsverhältnisse mehrfach geändert. Im Zeitpunkt der Auseinandersetzung waren die Kläger zu 1 und 3 zu je 27,5 v.H. und der Kläger zu 2 zu 45,5 v.H. an der GbR beteiligt.