I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) erzielt als freiberuflich tätiger Rechtsanwalt Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) ordnete beim Kläger mit Bescheid vom 7. Oktober 1999 eine auf § 193 Abs. 1 i.V.m. §§ 194 bis 196 der Abgabenordnung (
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