BFH - Beschluß vom 27.09.2001
XI B 25/01
Fundstellen:
BFH/NV 2002, 213

BFH - Beschluß vom 27.09.2001 (XI B 25/01) - DRsp Nr. 2002/828

BFH, Beschluß vom 27.09.2001 - Aktenzeichen XI B 25/01

DRsp Nr. 2002/828

Gründe:

I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) erzielt als freiberuflich tätiger Rechtsanwalt Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) ordnete beim Kläger mit Bescheid vom 7. Oktober 1999 eine auf § 193 Abs. 1 i.V.m. §§ 194 bis 196 der Abgabenordnung (AO 1977) gestützte Außenprüfung an. Prüfungsgegenstand waren die Einkommensteuer und Umsatzsteuer 1995 bis 1997, der Einheitswert des Betriebsvermögens auf den 1. Januar 1995 bis 1. Januar 1997 und die Vermögensteuer zum 1. Januar 1995 bis 1. Januar 1996. Der gegen die Prüfungsanordnung eingelegte Einspruch blieb erfolglos. Die Klage wurde abgewiesen.