I. Das beklagte und revisionsbeklagte Finanzamt (FA) lehnte durch Bescheid vom 16. November 1993 einen Antrag der Kläger und Revisionskläger (Kläger), den Wert der ihnen zustehenden Anteile an einer ausländischen Kapitalgesellschaft gesondert festzustellen, ab.
Die nach erfolglos gebliebenem Einspruch erhobene Klage der Kläger blieb ohne Erfolg. Das Finanzgericht (FG) hat in der Sache am 10. November 1994 mündlich verhandelt und am Schluß der mündlichen Verhandlung den Beschluß verkündet, die Entscheidung werde den Beteiligten zugestellt.
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