Die Klägerin, Revisionsklägerin und Antragstellerin (Klägerin) -eine GmbH- betrieb auf Schiffen, die im inländischen Schiffsregister eingetragen waren und die deutsche Flagge führten, das Verbrennen von Chemikalien. Die Schiffe waren mit Verbrennungsanlagen ausgerüstet. Sie nahmen in ausländischen Häfen flüssige Abfallstoffe auf, um sie auf die offene See zu transportieren und dort zu verbrennen.
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