FG Hessen, vom 19.03.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 5327/99
BFH - Beschluss vom 28.05.2003 (VII B 119/01) - DRsp Nr. 2003/15682
BFH, Beschluss vom 28.05.2003 - Aktenzeichen VII B 119/01
DRsp Nr. 2003/15682
Gründe:
Die Beteiligten streiten um die Gewährung von Einsicht in die Ermittlungsakten der Steuerfahndungsstelle des Beklagten und Beschwerdegegners (Finanzamt --FA--) während eines Steuerermittlungsverfahrens nach § 85 i.V.m. § 208 Abs. 1 Nr. 3 der Abgabenordnung (AO 1977).
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